Landhebamme 

Theresa Große

Gern begleite ich Dich auf Deiner Reise durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.


Eigenständige Schwangerenvorsorge von Hebammen ist gesichert!


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat klargestellt, dass die Mutterschafts-Richtlinien ausschließlich die ärztlichen Leistungen in der Schwangerenvorsorge und für Frauen im Wochenbett regeln – nicht jedoch den Betreuungsumfang durch Hebammen. Die in den Richtlinien enthaltene Aufzählung von Leistungen, die von den Ärzt*innen an Hebammen delegiert werden können, wurde entsprechend gestrichen.


Endlich! Der Deutsche Hebammenverband hat sich jahrelang dafür eingesetzt, dass die Richtlinien eindeutig formuliert sind. Der Erfolg stellt sicher, dass Hebammen eigenständig Schwangerenvorsorgen durchführen dürfen, ohne eine ärztliche Anweisung einzuholen. Die vorherige Formulierung hat in der Praxis oft zu Missverständnissen und zu Reibungen zwischen den Berufsgruppen geführt und zu einer Verunsicherung der Schwangeren, die sich häufig eine Betreuung durch beide Berufsgruppen wünschen. 

Schwangere und Wöchner*innen haben die freie Wahl, Hebammenhilfe und ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen und müssen sich nicht für die eine oder andere Berufsgruppe entscheiden. Es bestehen weiterhin alle Voraussetzungen für eine interprofessionelle und kooperative Betreuung zugunsten einer optimalen Versorgung der Schwangeren. Die Klarstellung stärkt die Wahlfreiheit der Frauen und sorgt für Hebammen und Gynäkologie für eine lang erwartete Klarheit.