Landhebamme
Theresa Große
Gern begleite ich Dich auf Deiner Reise durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
In den letzten Monaten musste ich so manches Mal tief einstecken. Immer wenn ich dachte beruflich angekommen zu sein und endlich so arbeiten zu können, wie ich es mir gewünscht habe, kam wieder ein Tiefschlag. Und jetzt wo ich es fast, sehr traurig, akzeptiert habe, dass in nächster Zeit meine Arbeit "nur" aus Vorsorge, Nachsorge und Kursen bestehen wird, ist eine wundervolle Kollegin in mein Leben getreten, nach der ich die Suche schon längst aufgegeben hatte. Hebamme Kareen Berger habe ich durch meine Arbeit als Beleghebamme in Sömmerda kennenlernen dürfen. Sofort merkten wir, dass unsere Hebammenherzen im gleichen Takt schlagen. Nach der Schließung der Geburtshilfe in Sömmerda wurde unser Kontakt immer enger. Endlich jemand zum Austauschen, nach Rat fragen, gemeinsame Träume spinnen. Und nun wird tatsächlich ein langersehnte, bereits vergrabener Traum wahr. Kareen und ich nehmen all unseren Mut, unsere Leidenschaft für unsere Arbeit und alle vergrabenen Träume zusammen und arbeiten momentan fest an dem Ziel: Hausgeburten ab 2024 in der Region Mansfeld-Südharz bis hin nach Sömmerda/Weimar anzubieten. Es liegt viel Arbeit vor uns, aber wir freuen uns riesig darauf. Es darf sich bereits ab Entbindungstermin Mai angemeldet werden ❤️
Eigenständige Schwangerenvorsorge von Hebammen ist gesichert!
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat klargestellt, dass die Mutterschafts-Richtlinien ausschließlich die ärztlichen Leistungen in der Schwangerenvorsorge und für Frauen im Wochenbett regeln – nicht jedoch den Betreuungsumfang durch Hebammen. Die in den Richtlinien enthaltene Aufzählung von Leistungen, die von den Ärzt*innen an Hebammen delegiert werden können, wurde entsprechend gestrichen.
Endlich! Der Deutsche Hebammenverband hat sich jahrelang dafür eingesetzt, dass die Richtlinien eindeutig formuliert sind. Der Erfolg stellt sicher, dass Hebammen eigenständig Schwangerenvorsorgen durchführen dürfen, ohne eine ärztliche Anweisung einzuholen. Die vorherige Formulierung hat in der Praxis oft zu Missverständnissen und zu Reibungen zwischen den Berufsgruppen geführt und zu einer Verunsicherung der Schwangeren, die sich häufig eine Betreuung durch beide Berufsgruppen wünschen.
Schwangere und Wöchner*innen haben die freie Wahl, Hebammenhilfe und ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen und müssen sich nicht für die eine oder andere Berufsgruppe entscheiden. Es bestehen weiterhin alle Voraussetzungen für eine interprofessionelle und kooperative Betreuung zugunsten einer optimalen Versorgung der Schwangeren. Die Klarstellung stärkt die Wahlfreiheit der Frauen und sorgt für Hebammen und Gynäkologie für eine lang erwartete Klarheit.